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BPatG, 19.03.2007 - 29 W (pat) 237/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 16.03.2007 - 29 W (pat) 237/04
- BPatG, 19.03.2007 - 29 W (pat) 237/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 21.09.2000 - I ZR 143/98
Wintergarten; Ähnlichkeit, Unterscheidung von Dienstleistungen
Auszug aus BPatG, 19.03.2007 - 29 W (pat) 237/04
Zwischen dem Bereitstellen von Datenbankzugängen und Webhosting einerseits und Online- Informationsangeboten und Webdesign andererseits bestehen angesichts der zahlreichen Überschneidungen im Bereich der Telekommunikations- und der Informationstechnologie so enge Berührungspunkte, dass diese Dienstleistungen nach Art und Zweck eine erhebliche Ähnlichkeit aufweisen (vgl. BGH GRUR 2002, 544, 546 - Bank 24; GRUR 2001, 164, 165 - Wintergarten).Auch wenn die Dienstleistungen des Telemarketing unter Inanspruchnahme von Telekommunikations- und Datenbankdiensten erbracht werden, unterscheiden sie sich als Marketingdienstleistungen nach ihrem Nutzen für Unternehmen, die solche Dienste üblicherweise in Anspruch nehmen, so deutlich von reinen Datenbankangeboten und technischen Übertragungsdienstleistungen, dass nicht anzunehmen ist, der Verkehr werde beide Dienstleistungen demselben oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen zuordnen (vgl. BGH GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS; GRUR 2002, 544, 546 - Bank 24; GRUR 2001, 164, 165 - Wintergarten).
- BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01
"GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und …
Auszug aus BPatG, 19.03.2007 - 29 W (pat) 237/04
Progammier- und Computerberatungsdienstleistungen und Computerprogramme als Ergebnis bzw. Gegenstand dieser Dienstleistungen sind unmittelbar aufeinander bezogen, so dass der Verkehr der Fehlvorstellung einer gemeinsamen betrieblichen Herkunft unterliegen kann (vgl. BGH GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS).Auch wenn die Dienstleistungen des Telemarketing unter Inanspruchnahme von Telekommunikations- und Datenbankdiensten erbracht werden, unterscheiden sie sich als Marketingdienstleistungen nach ihrem Nutzen für Unternehmen, die solche Dienste üblicherweise in Anspruch nehmen, so deutlich von reinen Datenbankangeboten und technischen Übertragungsdienstleistungen, dass nicht anzunehmen ist, der Verkehr werde beide Dienstleistungen demselben oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen zuordnen (vgl. BGH GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS; GRUR 2002, 544, 546 - Bank 24; GRUR 2001, 164, 165 - Wintergarten).
- BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03
coccodrillo
Auszug aus BPatG, 19.03.2007 - 29 W (pat) 237/04
Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungskriterien der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit, der Markenähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (…vgl. EuGH GRUR 1998, 922, Rn. 17 ff. - Canon; BGH GRUR 2006, 60, 61 - coccodrillo; GRUR 2006, 859, Tz. 16 - Malteserkreuz).Abzustellen ist dabei auf die Wahrnehmung des angesprochenen Durchschnittsverbrauchers, der eine Marke regelmäßig in ihrer Gesamtheit erfasst und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet (…vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, Rn. 28 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 60, Tz. 17 - coccodrillo).
- BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99
BANK 24
Auszug aus BPatG, 19.03.2007 - 29 W (pat) 237/04
Zwischen dem Bereitstellen von Datenbankzugängen und Webhosting einerseits und Online- Informationsangeboten und Webdesign andererseits bestehen angesichts der zahlreichen Überschneidungen im Bereich der Telekommunikations- und der Informationstechnologie so enge Berührungspunkte, dass diese Dienstleistungen nach Art und Zweck eine erhebliche Ähnlichkeit aufweisen (vgl. BGH GRUR 2002, 544, 546 - Bank 24; GRUR 2001, 164, 165 - Wintergarten).Auch wenn die Dienstleistungen des Telemarketing unter Inanspruchnahme von Telekommunikations- und Datenbankdiensten erbracht werden, unterscheiden sie sich als Marketingdienstleistungen nach ihrem Nutzen für Unternehmen, die solche Dienste üblicherweise in Anspruch nehmen, so deutlich von reinen Datenbankangeboten und technischen Übertragungsdienstleistungen, dass nicht anzunehmen ist, der Verkehr werde beide Dienstleistungen demselben oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen zuordnen (vgl. BGH GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS; GRUR 2002, 544, 546 - Bank 24; GRUR 2001, 164, 165 - Wintergarten).
- EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon
Auszug aus BPatG, 19.03.2007 - 29 W (pat) 237/04
Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungskriterien der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit, der Markenähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, Rn. 17 ff. - Canon; BGH GRUR 2006, 60, 61 - coccodrillo; GRUR 2006, 859, Tz. 16 - Malteserkreuz).Dazu zählen insbesondere die Art, der Verwendungszweck und die Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder ergänzende Waren oder Dienstleistungen (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, Rn. 23 - Canon; BGH GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN).
- BGH, 28.08.2003 - I ZR 9/01
"Kelly"; Deutung einer Bezeichnung als Personenname
Auszug aus BPatG, 19.03.2007 - 29 W (pat) 237/04
Die klangliche Markenähnlichkeit wird auch nicht durch einen eindeutigen und klaren Bedeutungsgehalt der Widerspruchsmarke reduziert, den das Publikum ohne weiteres erfasst und deshalb die bildlichen oder klanglichen Zeichenunterschiede deutlicher wahrnimmt (…vgl. EuGH GRUR 2006, 237, Rn. 20 ff. - PICASSO; BGH GRUR 2003, 1044, 1046 - Kelly; GRUR 2005, 326, 327 - il Padrone/Il Portone). - EuGH, 06.10.2005 - C-120/04
Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - …
Auszug aus BPatG, 19.03.2007 - 29 W (pat) 237/04
Abzustellen ist dabei auf die Wahrnehmung des angesprochenen Durchschnittsverbrauchers, der eine Marke regelmäßig in ihrer Gesamtheit erfasst und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, Rn. 28 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 60, Tz. 17 - coccodrillo). - BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04
Malteserkreuz
Auszug aus BPatG, 19.03.2007 - 29 W (pat) 237/04
Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungskriterien der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit, der Markenähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (…vgl. EuGH GRUR 1998, 922, Rn. 17 ff. - Canon; BGH GRUR 2006, 60, 61 - coccodrillo; GRUR 2006, 859, Tz. 16 - Malteserkreuz). - EuGH, 12.01.2006 - C-361/04
Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 …
Auszug aus BPatG, 19.03.2007 - 29 W (pat) 237/04
Die klangliche Markenähnlichkeit wird auch nicht durch einen eindeutigen und klaren Bedeutungsgehalt der Widerspruchsmarke reduziert, den das Publikum ohne weiteres erfasst und deshalb die bildlichen oder klanglichen Zeichenunterschiede deutlicher wahrnimmt (vgl. EuGH GRUR 2006, 237, Rn. 20 ff. - PICASSO; BGH GRUR 2003, 1044, 1046 - Kelly; GRUR 2005, 326, 327 - il Padrone/Il Portone). - BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02
il Padrone/Il Portone
Auszug aus BPatG, 19.03.2007 - 29 W (pat) 237/04
Die klangliche Markenähnlichkeit wird auch nicht durch einen eindeutigen und klaren Bedeutungsgehalt der Widerspruchsmarke reduziert, den das Publikum ohne weiteres erfasst und deshalb die bildlichen oder klanglichen Zeichenunterschiede deutlicher wahrnimmt (…vgl. EuGH GRUR 2006, 237, Rn. 20 ff. - PICASSO; BGH GRUR 2003, 1044, 1046 - Kelly; GRUR 2005, 326, 327 - il Padrone/Il Portone). - BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98
EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH